Am Montag hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz von Kosmetika, Lebensmitteln, Autoersatzteilen und Spielzeug gegen Produktpiraterie veröffentlicht.
Am Dienstag begrüßte der Weltverband der Musikindustrie den Vorschlag und verlangte,
die auf freiwilliger Basis geplanten Maßnahmen im "legislativen Rahmen zu stärken".
Muster ist das gleichfalls Dienstag verabschiedete Netzsperrengesetz Frankreichs.
Ein Abschnitt, dem meiner Meinung nach besondere Aufmerksamkeit gebührt:
(bzgl dem HADOPI-Netzsperrengesetz aus Frankreich, das am Dienstag mit 285 zu 225 angenommen wurde)
"Private Filesharer - denn um die geht es - werden nicht nur nach wiederholten Verstößen gegen das Urheberrecht ("Three Strikes out") vom Internet-Zugang ausgeschlossen.
Dazu werden sie mit "Produktfälschern" gleichgesetzt, die Beschuldigten können also wegen "Fälschung" - einem Betrugsdelikt - zu einer Geldstrafe bis zu 30.000 Euro oder zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden. So hätte es die IFPI gerne in ganz Europa, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass das auch so kommen kann."
» Hier gehts zum Artikel von Erich Möchel für die ORF Futurezone.